Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Privat- und Firmenkunden. Stand: 11.09.2026.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist InBu Innenausbau, Inhaber Lukas Bunge, Rünkelstraße 13, 46459 Rees, Deutschland. Telefon: 016092798070, E-Mail: info@inbu-innenausbau.de.
Diese Bedingungen sind für Verträge über einzelne Innenausbauleistungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorgesehen. Sie gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650i BGB über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. Für solche Vorhaben werden gesonderte Vertragsunterlagen vereinbart. Die tatsächliche rechtliche Einordnung eines Auftrags wird durch diese Abgrenzung nicht verändert.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Anfragen und Absprachen können insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder Telefon erfolgen. Eine unverbindliche Anfrage allein begründet noch keinen Auftrag. Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande, soweit keine gesetzliche Formvorschrift entgegensteht.
Unser üblicher Ablauf beginnt mit einer Besichtigung und persönlichen Besprechung des Vorhabens. Dieser Termin dient der Vorbereitung des Angebots. Anschließend erhalten Sie das Angebot per E-Mail und können es in Ruhe prüfen. Bei einem verbindlichen Angebot kommt der Vertrag grundsätzlich mit Zugang Ihrer rechtzeitigen, unveränderten Annahme zustande. Eine spätere Auftragsbestätigung dokumentiert den vereinbarten Inhalt. Tatsächlich getroffene individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Formvorschriften bleiben maßgeblich.
Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen, Materialien, Mengen, Preise und Ausführungstermine. Die allgemeinen Leistungsbeschreibungen auf dieser Website ersetzen keine individuelle Leistungsvereinbarung.
Änderungen und zusätzliche Arbeiten sowie deren Auswirkungen auf Preis und Termine werden vor der Ausführung abgestimmt. Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte bleiben unberührt. Die VOB/B wird durch diese AGB nicht vereinbart.
3. Preise und Zahlung
Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise angegeben; vereinbarte Zusatzkosten, etwa für Anfahrt, Material oder Entsorgung, werden im Angebot ausgewiesen. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach der wirksamen individuellen Vereinbarung und im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Werkleistungen wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig; weitere gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere bei Bauverträgen, bleiben maßgeblich.
Abschlagszahlungen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
3.1 Materialvorauszahlung
Für auftragsbezogen zu beschaffendes Material strebt InBu eine Vorauszahlung der im Angebot gesondert ausgewiesenen Materialkosten vor der Bestellung an. Eine solche Zahlungspflicht entsteht nicht allein durch diese AGB oder die Annahme eines Angebots mit einer vorformulierten Vorkasseklausel. Sie bedarf einer gesonderten, tatsächlich ausgehandelten Individualvereinbarung.
Dabei werden die betroffenen Materialien, der konkrete Vorauszahlungsbetrag, die Fälligkeit nach Vertragsschluss und Rechnungszugang sowie die Absicherung der Vorauszahlung im Einzelfall vereinbart. Die Materialbestellung nach Zahlungseingang und ihre Auswirkungen auf den Ausführungstermin werden dabei ebenfalls abgestimmt. Arbeitskosten werden durch eine Materialvorauszahlung nicht im Voraus fällig.
Vorauszahlungen werden vollständig auf die Vergütung angerechnet und in der Schlussrechnung ausgewiesen. Ohne eine entsprechende Individualvereinbarung gelten die gesetzlichen Zahlungsregeln. Für bereits angelieferte oder eigens angefertigte und bereitgestellte Materialien können Abschläge nach § 632a BGB verlangt werden; dazu ist dem Kunden nach seiner Wahl Eigentum am Material zu übertragen oder eine entsprechende Sicherheit zu leisten. Die bloße Bestellung beim Lieferanten genügt dafür nicht.
Gesetzliche Zahlungszurückbehaltungsrechte sowie Rückzahlungsansprüche, insbesondere bei einem wirksamen Widerruf, bleiben unberührt. Eine Materialvorauszahlung ist keine nicht erstattungsfähige Gebühr.
3.2 Eigentumsvorbehalt bei Materialien
Von InBu gelieferte bewegliche Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des auf sie entfallenden Materialpreises Eigentum von InBu Innenausbau, soweit InBu Eigentümer ist und kein gesetzlicher Eigentumsübergang eingetreten ist. Dieser Vorbehalt sichert keine darüber hinausgehenden Forderungen. Vorrang haben Eigentumsübertragungen, die zur Absicherung einer Materialzahlung vereinbart werden oder Voraussetzung eines Materialabschlags nach § 632a BGB sind.
Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung gelten die gesetzlichen Eigentumsregeln. Wird Material durch den Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes, kann das Eigentum insbesondere nach §§ 94, 946 BGB auf den Grundstückseigentümer übergehen – auch wenn noch nicht bezahlt wurde. Ein fortbestehendes Eigentum am eingebauten Material wird für diesen Fall nicht vereinbart.
Der Eigentumsvorbehalt erlaubt weder ein eigenmächtiges Betreten der Baustelle noch das eigenmächtige Entfernen eingebauter Materialien. Eine Herausgabe kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Bestehende Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
4. Ausführung, Termine und Mitwirkung
Die Arbeiten werden im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der einschlägigen fachlichen Anforderungen ausgeführt. Es gelten die vereinbarten Termine. Erkennbare Hindernisse und notwendige Änderungen des Ablaufs werden dem Kunden zeitnah mitgeteilt und gemeinsam geklärt. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.
Der Kunde ermöglicht den vereinbarten Zugang zu den Arbeitsbereichen und teilt bekannte Besonderheiten mit, die für die sichere Ausführung relevant sind. Weitere Mitwirkungsleistungen werden auftragsbezogen vereinbart. Etwaige Ansprüche wegen unterbliebener Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksamen individuellen Vereinbarungen.
5. Abnahme
Bei abnahmefähigen Werkleistungen erfolgt nach Fertigstellung die Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen. Festgestellte Mängel und Vorbehalte können dabei in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten werden. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; insbesondere bleiben die besonderen Hinweispflichten gegenüber Verbrauchern bestehen.
6. Mängelrechte und Haftung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Bitte teilen Sie festgestellte Mängel mit, damit das weitere Vorgehen und eine gegebenenfalls erforderliche Nacherfüllung abgestimmt werden können. Diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist.
Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine darüber hinausgehenden Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen.
7. Kündigung
Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen. Bei einer Kündigung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung etwaiger ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben davon unberührt.
8. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ob ein solches Recht besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag, der Art des Vertragsschlusses und den gesetzlichen Voraussetzungen. Nicht jede Vereinbarung per E-Mail, WhatsApp oder Telefon ist automatisch ein Fernabsatzvertrag.
Eine persönliche Besprechung des Vertragsinhalts vor einem späteren E-Mail-Abschluss ist grundsätzlich keine ausschließlich im Fernabsatz geführte Verhandlung. Ein Widerrufsrecht kann dennoch aus anderen Gründen bestehen, etwa bei einer verbindlichen Kundenerklärung vor Ort oder einem unmittelbar anschließenden elektronischen Vertragsschluss nach persönlicher Ansprache außerhalb von Geschäftsräumen. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss allein wegen eines Besichtigungstermins.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, sind eine zum Vertrag passende Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular nach den gesetzlichen Vorgaben gesondert bereitzustellen. Dieser allgemeine Hinweis ersetzt diese Unterlagen nicht. Für entsprechend einzuordnende Dienstleistungs- bzw. Werkverträge finden Sie hier die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Die Annahme eines Angebots, eine Zahlung oder die Zustimmung zu diesen AGB bewirken keinen Verzicht auf ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht. Auch ein Arbeitsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist lässt dieses Recht nicht automatisch erlöschen.
Bei entgeltlichen Dienstleistungen, einschließlich entsprechend einzuordnender Werkleistungen, kann ein vorzeitiger Beginn gesondert ausdrücklich verlangt und vereinbart werden. Das Widerrufsrecht kann dann bei vollständiger Leistungserbringung durch InBu vorzeitig erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Der Verbraucher muss vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, übermittelt werden.
Widerruft ein Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Beginn, kann für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach § 357a Absatz 2 BGB zu leisten sein. Dies setzt insbesondere die ordnungsgemäße vorherige Information über Widerruf und Wertersatz voraus; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss auch das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Eine pauschale Zahlungspflicht für alle bestellten Materialien oder den gesamten Auftrag entsteht durch einen Widerruf nicht.
Diese AGB selbst enthalten keine Kundenzustimmung zum vorzeitigen Beginn. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben neben dem Widerrufsrecht bestehen.
9. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Beginn – Muster
Ein Beginn vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist ist freiwillig und wird gesondert vereinbart. Nach Erhalt der passenden Widerrufsbelehrung und des Musterformulars können Sie die folgenden beiden Aussagen ausdrücklich bestätigen, zum Beispiel per E-Mail mit Angebotsnummer, Name und Datum. Die Annahme des Angebots oder eine Zahlung ersetzt diese Erklärung nicht. Sie müssen keinen vorzeitigen Beginn verlangen.
Das Muster wird zusammen mit Belehrung und Formular unter Widerruf – vorzeitiger Beginn bereitgestellt. Es ist nicht Bestandteil dieser AGB und bewirkt ohne gesonderte Erklärung des Kunden keine Zustimmung.
Stand: 11.09.2026
